Ein Nachfolger für das Unternehmen
Eine Unternehmensnachfolge zu bekommen ist nicht immer einfach. Zumeist kommt es zum Unternehmensverkauf, weil der bisherige Unternehmensbesitzer wegen der anstehenden Rente aus dem Betrieb abdanken muss. Sodann muss schon im Vorfeld über eine genaue Maßnahme entschieden werden, sodass der Unternehmenskauf fehlerfrei erfolgt. Vorrangig muss geklärt werden, welchen Wert der Betrieb tatsächlich aufweisen kann. Dabei ist es größtenteils nicht ratsam, allein auf interne Maßnahmen zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu drängen, da diese häufig nicht richtig berechnet werden. Besser ist es, einen außwertigen Gutachter an zu stellen, sodass der denkbare Interessent bei dem Firmenverkauf nicht eine Falschbewertung vermutet. Darüber hinaus muss der Betrieb finanziell lukrativ wirtschaften, sodass tatsächlich ein Verkaufshandel denkbar wird. Arbeitet der Betrieb nicht profitabel, muss viel mehr über eine simple Schließung entschieden werden. Arbeitet der Betrieb im Allgemeinen gewinnbringend, allerdings eher schwach, können ergänzende Finanzen hilfreich sein, um der Betrieb ökonomisch rentabler gestalten zu können. Bei einem Verkauf eines Unternehmens muss außerdem im Vornherein genau geklärt werden, was für Fertigkeiten der Inhaber in Spe mitbringen soll. Der vorherige Unternehmensinhaber sollte am besten eine Beschreibung der Stelle anfertigen, wo er genau festsetzt, was für Eigenschaften der Inhaber in Spe mitbringen soll. Auf diese Weise lassen sich Schwierigkeiten bereits im Vorwege exzellent ausräumen und es entstehen danach keinen Streit über die Leitung der Firma. Der vorherige Unternehmensbesitzer muss darüber hinaus klären, was für rechtliche Hintergründe eine Veräußerung mit sich zieht und ob es von Vorteil wäre, dem neuen Unternehmensbesitzer einen Wechsel der rechtlichen Form näher zu bringen. Falls der Unternehmensverkauf ausgeführt werden soll, wäre es in nahezu jedem Fall zweckmäßig, einen außwertigen Prüfer mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfungsausschuss kann beobachtend in den Prozess eingreifen und Probleme klären, die bei den Arbeitsschritten auftreten. Besonders zweckmäßig ist ein überwachendes Organ, wenn der vorherige Eigner ebenso nach der gesetzlichen Übereignung einen kleinen Unternehmensteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht direkt alle Kompetenzen auf den neuen Eigner vergeben werden sollen. Das Prüforgan ist im Allgemeinen frei wählbar, es bietet sich allerdings an, Personen aus dem näheren sozialen Umfeld des Betriebes zu bebennen. Das kann beispielsweise der Steuerberater, eine Person einer Bank oder darüber hinaus ein staatlich zertifizierter Berater eines Unternehmens sein. Letzterer ist allerdings in erster Linie eine finanztechnische Überlegung, günstig sind diese “Helfer” größtenteils auf jeden Fall nicht.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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